Aufgrund des Anstiegs der Corona-Zahlen neue Regelungen!

Die Corona Infektionen in Deutschland und auch im Kreis Coesfeld steigen wieder leicht an und sind jetzt sowohl im Kreis Coesfeld als auch beim Land NRW in der zweitniedrigsten Inzidenzstufe 1 angekommen. Damit werden einige Einschränkungen wieder wirksam, die in der Inzidenzstufe 0 aufgehoben waren. Um einen weiteren Anstieg der Infiziertenzahlen, insbesondere wegen der Delta-Variante, zu verhindern, müssen wir uns weiter vorsichtig verhalten und die nachfolgenden Regelungen beachten.

  • Personen mit Corona- Symptomen ist der Zutritt zur Sportanlage grundsätzlich untersagt!
  • Beim Betreten der Sportanlage sollte eine Handdesinfektion mittels des bereitgestellten Spenders erfolgen.
  • Der Aufenthalt auf dem Gelände des TC-RW ist Spieler*innen, Zuschauer*innen und Besucher*innen nur mit einer Anwesenheits-dokumentation möglich. Dazu ist entweder die Luca-App (QR-Code an der Eingangstür zum Clubheim) zu nutzen oder es ist eine Eintragung in der Anwesenheitsdokumentation (Listen liegen im Eingangsbereich) vorzunehmen.
  • Unter freiem Himmel auf dem Tennisgelände wird zum eigenen Schutz weiterhin ein Mindestabstand von 1,5m empfohlen.
  • In den Innenräumen ist gds. eine medizinische oder FFP2 Maske zu tragen.
  • Die Umkleide- und Duschräumen dürfen ohne Personenbegrenzung benutzt werden. Dabei sollte der Mindestabstand von 1,5m möglichst beachtet werden. Die Fenster in den Räumlichkeiten bleiben dauerhaft in Kippstellung, um eine regelmäßige Durchlüftung sicherzustellen. Die Kontaktflächen der Wasserarmaturen sind regelmäßig mit dem bereitgestellten Desinfektionsmittel zu reinigen. Außerhalb der Nutzung bleiben die Türen von Dusche und Umkleide zur besseren Durchlüftung offen. Genutzte Gläser (auch Bier- und Weizengläser) und benutztes Geschirr sind mittels Spülmaschine bei mindestens 60 Grad hygienisch zu reinigen. 
  • Als Corona-Beauftragter des Vereins wurde Günther Overbeck (Tel.: 0173 270 5463) vom Vorstand benannt. Seine sowie die Anordnungen von  Vorstandsmitgliedern bezüglich der Hygiene- und Verhaltensregeln sind für alle Personen auf der Anlage bindet.