Aktualisierte Hygiene- und Verhaltensregeln Stand: 05.06.2021

Die Corona Infektionen in Deutschland und auch im Kreis Coesfeld sind stark rückläufig. Der Kreis Coesfeld ist zwischenzeitlich in der niedrigsten Inzidenzstufe 1 (<35) angekommen. Das Land NRW liegt aktuell noch über einen Inzidenzwert von über 35, so dass noch nicht alle Einschränkungen aufgehoben sind. Daher müssen sich alle an die nachfolgenden Regelungen halten, die durch die aktualisiere Verordnung zum Schutz vor Neu-infizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorgegeben werden.

  • Personen mit Corona- Symptomen ist der Zutritt zur Sportanlage grundsätzlich untersagt!
  • Beim Betreten der Sportanlage sollte die Handdesinfektion genutzt werden.
  • Der Aufenthalt auf dem Gelände des TC-RW ist nur gestattet, wenn Spieler*innen, Zuschauer*innen und Besucher*innen die vereinfachte Rückverfolgung ihres Aufenthaltes durch sofortige Nutzung der Luca-App oder durch handschriftlichen Eintrag in die Anwesenheitsdokumentation sichergestellt haben. 
  • Auf dem Tennisgelände ist von anderen Personen grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5m einzuhalten. Davon kann abgesehen werden:

         > beim Zusammentreffen von bis zu 5 Haushalten ohne Personen-              begrenzung

          > immunisierte Personen (vollständig geimpft; genesen) können                ohne Anrechnung auf die Anzahl der Haushalte/Personen                      hinzukommen. 

  • Eine medizinische oder FFP2 Maske ist zu tragen beim Betreten / Aufenthalt in geschlossenen Räumen. Dieses Gebot gilt daher im Eingangsbereich (handschriftliche Anwesenheitsdokumentation, Ballkauf, Getränkekühlschrank) sowie auf dem Weg zu den Umkleiden und Toiletten.
  • In den Umkleide- und Duschräumen dürfen sich zeitgleich maximal drei Personen unter Beachtung des Mindestabstandes von 1,5m aufhalten. Die Maske kann hier abgelegt werden. Die Fenster in den Räumlichkeiten bleiben dauerhaft in Kippstellung, um eine regelmäßige Durchlüftung sicherzustellen. Vor jeder Nutzung der Dusche sind die Kontaktflächen der Wasserarmaturen mit dem bereitgestellten Desinfektionsmittel zu reinigen. Außerhalb der Nutzung bleiben die Türen von Dusche und Umkleide zur besseren Durchlüftung offen.
  • Einzel- und Doppelspiele sind auf jedem Patz zulässig. Durch eine Aktualisierung der CoronaSchVO gilt ab dem 05.06.2021 die Ausübung von Tennis einschließlich Doppel als kontaktfreie Sportausübung, so dass kein negativer Testnachweis mehr erforderlich ist.
  • An dem Training von Kindern und Jugendlichen können bis zu 25 Personen bis 18 Jahren zuzüglich bis zu zwei Aufsichtspersonen teilnehmen. Es ist sicherzustellen, dass keine Durchmischung der Teilnehmer*innen in den Gruppen stattfindet. 
  • Ein Aufenthalt im Gastrobereich des Clubheims ist weder möglich und zugelassen. Mannschaftsführer*innen können einzeln die Küche nutzen, um u.a. Kaffee zu kochen. Die Zubereitung von Speisen ist nicht gestattet. Genutzte Gläser und benutztes Geschirr sind mittels Spülmaschine bei mindestens 60 Grad hygienisch zu reinigen.
  • Der Verzehr von Getränken (auch von alkoholhaltigen) im Freien auf der Terrasse ist unter Beachtung der Abstands- und Hygienemaßnahmen erlaubt. Flaschengetränke können dem Kühlschrank (Eingangsbereich) entnommen werden. Der Verbrauch ist direkt in die Liste einzutragen. Jeder trägt seinen Verbrauch ein und unterzeichnet vor Verlassen der Anlage. Die Abrechnung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt!
  • Der Aufenthalt auf der Terrasse gilt nur dann als Aufenthalt im Freien, wenn diese mindestens zu zwei Seiten offen und belüftet ist. Je nach      Windrichtung und Witterung sind daher entweder die beiden                Stirnseiten oder eine Stirnseite und die beidenLängseiten offen zu lassen. 
  • Als Corona-Beauftragter des Vereins wurde Günther Overbeck (Tel.: 0173 270 5463) vom Vorstand benannt. Seine sowie die Anordnungen von Vorstandsmitgliedern bezüglich der Hygiene- und Verhaltensregeln sind für alle Personen auf der Anlage bindet.
  • Bei Meisterschaftsspielen wird der/die Mannschaftsführer*in der Heimmannschaft als weiterer Corona- Beauftragte/r benannt. Seine/Ihre Anweisungen zur Umsetzung der Coronaschutz-Regelungen ist für die Spieler*innen der Heim- und Gastmannschaft sowie für die Zuschauer*innen dieser Partie bindend.
  • Personen, die sich nicht an die Regeln halten, müssen die Tennisanlage verlassen.