Neues Update zur CoronaschutzVO

Viele TennisspielerInnen warten auf weitere Ausnahmen in der CoronaschutzVO für den Tennissport, da alle gerne wieder DOPPEL spielen möchten. Doch nach der aktuellen CornaschutzVO vom 03.05.2021  gibt es für den Sport keine Veränderungen. Solange der Inzidenzwert noch nicht unter 50 ist, wird sich daran auch nichts ändern.                                                                                      Erst unterhalb dieses Wertes können die Ordnungsbehörden im Einvernehmen mit dem Ministerium für AGS Ausnahmen zulassen. Dies gilt auch für Modelregionen mit Ausnahme besonders genehmigter Aktivitäten für einen Zeitraum von bis zu drei Wochen.

Also gilt weiterhin 5 Personen aus max. zwei Haushalten. Also nix mit Doppel aus drei oder vier HH🥴.

An 14.05.2021 gibt’s die nächste Aktualisierung. Vielleicht sind wir dann im Kreis Coesfeld unter 50 und können hoffen!

Noch eine Bitte: Mit dem Betreten der Tennisanlage gilt die Anwesenheitsdokumentation, d.h. sofort nach dem Betreten der Anlage hat man sich entweder in die Liste im Eingangsbereich einzutragen oder mittels LUCA -App zu registrieren. Es reicht bei einer Kontrolle durch das Ordnungsamt nicht, wenn man sich erst beim Verlassen der Tennisanlage eintragen will!

Günther Overbeck

Coronaschutzbeauftragter des TC-RW