Ab Samstag zusätzliche Lockerungen beim Tennis – Doppel erlaubt!

Der Kreis Coesfeld weißt seit dem heutigen Tage eine stabil unter dem Wert 50 liegende 7-Tagesinzidenz auf. Dies hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales heute per Allgemeinverfügung offiziell festgestellt Damit treten ab morgen (Samstag, 22.05.2021, 00:00h) zusätzliche Lockerungen in Kraft, auch für den Tennisport.

Folgende Regelungen gelten ab dem 22.05.2021 im Kreis Coesfeld:

  1. Sport im Freien

Sport im Freien ist ohne Begrenzung der Personenzahl sowie Beschränkungen nach Sportarten (Ausnahme: Schwimmen), Örtlichkeiten oder Alter erlaubt – allerdings nur im Training- und Übungsbetrieb. Der Landessportbund hat mitgeteilt, dass die Staatskanzlei die Rechtsauffassung vertritt, dass der Wettkampfbetrieb (dazu zählen auch Freundschaftsspiele/-wettkämpfe) im Amateursport (noch) nicht erlaubt ist. Der Kreissportbund setzt sich ebenso wie der Landessportbund dafür ein, dass zeitnah eine neue Fassung der CoronaSchVO in Kraft treten wird, in der Wettkämpfe insbesondere bei niedrigen Inzidenzen explizit erlaubt sind. Für den Sport im Freien ist die Sicherung der Rückverfolgbarkeit nicht zwingend erforderlich, wir sollten sie beim TC-RW Dülmen weiterhin sicherzustellen, also sofort nach dem Betreten der Anlage mit der LUCA -App einbuchen oder im Eingangsbereich in die Anwesenheits-dokumentation eintragen. So kann im Falle der Infektion die schnelle Kontaktnachverfolgung sichergestellt und die Pandemie weiter gemeinsam bekämpft werden.

2. ZuschauerInnen

ZuschauerIinnen sind nach der Allgemeinverfügung zugelassen, aber unter besonderen Bedingungen. So ist die besondere Rückverfolgbarkeit sicherzustellen. Das heißt, es ist ein Sitzplan zu erstellen und jeder Person ein fester Sitzplatz namentlich zuzuordnen. Darüber hinaus sind Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon/E-Mail) und Anwesenheitszeiträume aller Zuschauer:innen zu erfassen, bestenfalls digital. Der Mindestabstand von 1,5 m ist zwischen einzelnen Personen sicherzustellen.

Daher verzichten wir weiterhin auf Zuschauer. 

Diese Regelung gilt auch für Eltern beim Training ihrer Kinder!

3. Geimpfte und Genesene

Geimpfte und Genese sind getesteten Personen gleichgestellt. Sie werden ferner bei Beschränkungen der Personenzahl nicht mitgezählt, wohl aber bei Beschränkungen der Haushaltszahl Für geimpfte Personen gilt dies 14 Tage nach der letzten vorgesehenen Impfung mit einem in der europäischen Union zugelassenen Impfstoff zur Vorbeugung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Der Nachweis der Impfung erfolgt durch Vorlage des Impfausweises oder eine ärztliche Bescheinigung. Für Genesene gilt diese Gleichstellung, wenn die durch Laborbefund (PCR-Test oder vergleichbar) oder ärztliche Bescheinigung nachgewiesene Infektion mindestens 28 Tage aber nicht mehr als sechs Monate zurückliegt.

4. Dokumentation von Test- Impf- und Genesungsnachweisen

Die Überprüfung der Tests muss nicht dokumentiert werden, die Überprüfung muss jedoch sichergestellt werden. Daher bitten wir jede/jeden, der von der Ausnahmeregelung bei Tennisspielen Gebrauch machen möchte, vorher mit dem Coronabeauftragten des TC-RW in  Kontakt ( Handy: 0173 270 5463 oder info@tc-rw-duelmen.de) zu treten. Gds. sehen wir aufgrund der Ausgestaltung der Allgemeinverfügung keine Notwendigkeit mehr, von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch zu machen.

5. Umkleiden / Duschen

Die Umkleideräume und Duschen bleiben weiterhin gesperrt.

6. Gastronomie

Es findet weiterhin kein Heimdienst etc. statt. Die Innenräume bleiben bis auf die Toiletten geschlossen. Der Getränkeautomat kann genutzt werden.

7. Weitere Aussichten

Sofern die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 50 überschreitet, treten wieder die Regelungen für Inzidenzwerte zwischen 50 und 100 in Kraft.

Es lohnt sich daher, sich weiterhin vorsichtig zu verhalten, um einer Ansteckung vorzubeugen, damit wir weiterhin die Freiheiten bei der Ausübung unseres Sportes behalten.

    Günther Overbeck

Corona- Beauftragter des TC-RW